Der durch die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex veröffentlichte Deutsche Corporate Governance-Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern.
Mit Inkrafttreten des Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPuG) wurde ein neuer § 161 in das Aktiengesetz eingefügt, durch den Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet sind, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.
Diese sogenannten Entsprechenserklärungen stehen Ihnen unter dem gleichlautenden Bereich zum Download zur Verfügung.