Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB

Corporate Governance-Bericht

Das Vertrauen der Anleger, Kunden, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die aap Implantate AG wird durch gute Corporate Governance gefördert. Corporate Governance ist eine wesentliche Grundlage für nachhaltigen Unternehmenserfolg und der Vorstand und Aufsichtsrat orientieren sich dabei am Deutschen Corporate Governance Kodex.

Auf den nachfolgenden Seiten berichtet der Vorstand – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance bei der aap Implantate AG.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Berichtsjahr intensiv mit der Corporate Governance der aap Implantate AG sowie mit den Inhalten des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere mit den von der zuständigen Regierungskommission am 5. Mai 2015 beschlossenen und am 12. Juni 2015 veröffentlichten Änderungen befasst.

Die aap Implantate AG hat am 25. Januar 2017 folgende Entsprechenserklärung verfasst:

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der aap Implantate AG
zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der aap Implantate AG haben die letzte jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 26. Januar 2016 abgegeben. Diese Erklärung wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat am 29. April 2016 ergänzt. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 5. Mai 2015, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015.
Vorstand und Aufsichtsrat der aap Implantate AG erklären hiermit, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ seit Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung am 26. Januar 2016, ergänzt am 29. April 2016, mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wurde und mit den im folgenden dargestellten Ausnahmen entsprochen werden wird.

Selbstbehalt bei der D&O Versicherung (Ziffer 3.8 Absatz 3)
Die aap Implantate AG hat für ihre Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Ein Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder ist in den Versicherungsverträgen nicht vereinbart worden. Ein Selbstbehalt hat nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat keine Auswirkungen auf das Verantwortungsbewusstsein und die Loyalität, mit denen die Aufsichtsratsmitglieder die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Darüber hinaus ist ein Selbstbehalt im Ausland unüblich. Zudem wäre es jedem Aufsichtsratsmitglied möglich, sich selbst in Höhe des Selbstbehalts zu versichern, so dass die Intention des Selbstbehalts nicht zum Tragen kommen würde. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird aus den vorgenannten Gründen auch künftig kein Selbstbehalt vereinbart werden.

Darstellung der Vergütung der Vorstandsmitglieder (Ziffer 4.2.5 Satz 5 und Satz 6)
Die aap Implantate AG wird die Vorstandsvergütung im Rahmen des Vergütungsberichts auch weiterhin in der bisherigen Form mit entsprechenden qualitativen und quantitativen Angaben darstellen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass der Vergütungsbericht aufgrund der bestehenden Vergütungsstruktur bei der Gesellschaft in der bisherigen Form ein hinreichendes Maß an Allgemeinverständlichkeit und Transparenz bietet und die Art der Informationsaufbereitung durch die nach Ziffer 4.2.5 Satz 6 DCGK empfohlenen Mustertabellen bei der Gesellschaft keinen Informationsmehrwert schaffen würde. Es erscheint nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat ferner zweifelhaft, ob die überwiegend wiederholende Angabe inhaltsgleicher Informationen in zwei zusätzlichen Tabellen zur angestrebten Transparenz und Allgemeinverständlichkeit des Vergütungsberichts beiträgt. Folglich verwendet die aap Implantate AG im Rahmen ihres Vergütungsberichts nicht die hierfür gemäß der Empfehlung nach Ziff. 4.2.5 Satz 6 DCGK vorgesehenen Mustertabellen und nimmt daher auch bestimmte Angaben zur Vergütung des Vorstands nicht auf.

Altersgrenze für Vorstands- und für Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.1.2 Absatz 2; Ziffer 5.4.1 Absatz 2)
Die aap Implantate AG hat keine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Die Festlegung einer Altersgrenze für Gremienmitglieder beschränkte einerseits die Aktionäre in ihrem Recht, ihre Vertreter in den Aufsichtsrat zu wählen, andererseits den Aufsichtsrat in seiner Aufgabe, den bestqualifizierten Kandidaten zum Mitglied des Vorstands zu bestellen. Dem Unternehmen soll grundsätzlich auch die Expertise erfahrener Kandidaten zur Verfügung stehen. Vorstand und Aufsichtsrat sehen es nicht als sachgerecht an, eine sehr hohe und somit die Kandidatenauswahl nicht beschränkende Grenze festzulegen, nur um den Kodexempfehlungen zu entsprechen.

Keine Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (Ziffer 5.3.1; Ziffer 5.3.2; Ziffer 5.3.3)
Der Aufsichtsrat der aap Implantate AG besteht aus drei Mitgliedern. Es werden aufgrund der Gegebenheiten des Unternehmens und der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder keine Ausschüsse gebildet. Die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit wird in der bestehenden Organisationsstruktur als ausreichend erachtet.

Diversity bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Regelgrenze für Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat (Ziffer 5.4.1 Absatz 2 und Absatz 3)
Der Aufsichtsrat der aap Implantate AG hat bereits in der Vergangenheit hinsichtlich seiner eigenen Zusammensetzung wie auch hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstands Aspekte der Vielfalt, der fachlichen Eignung und der Unabhängigkeit berücksichtigt. Aufgrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass bei der Zusammensetzung auch weiterhin in erster Linie die fachliche Eignung und Erfahrung maßgeblich berücksichtigt werden sollten. Ferner ist der Aufsichtsrat der Ansicht, dass eine formelle, schriftliche Fixierung konkreter Ziele für die Zusammensetzung, insbesondere im Hinblick auf Vielfalt (Diversity), nicht zweckmäßig ist, da die ansonsten vorhandene Flexibilität des Aufsichtsrats im Hinblick auf Kandidatenvorschläge für vakante Aufsichtsratspositionen unangemessen beeinträchtigt würde. Entsprechend hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Sinne von Ziffer 5.4.1 des DCGK festgelegt. Es kann somit auch keine Berichterstattung im Corporate Governance Bericht erfolgen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat nicht sachgerecht ist. Wenn ein Aufsichtsratsmitglied aufgrund seiner fachlichen Qualifikation und Erfahrung der bestgeeignetste Kandidat für eine Aufsichtsratsposition ist, sollte seine Zugehörigkeitsdauer zum Gremium nicht beschränkt sein.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (Ziffer 5.4.5 Absatz 2)
Die Gesellschaft unterstützt die Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich bei erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, hat hierzu aber weder ein formelles Verfahren festgelegt noch Richtlinien verabschiedet. Zudem ist unklar, welche Voraussetzungen nach Ziffer 5.4.5 Absatz 2 DCGK erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung der Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder seitens der Gesellschaft als angemessen angesehen werden kann. Es wird deshalb vorsorgliche eine Abweichung von Ziffer 5.4.5 Absatz 2 DCGK erklärt.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.6 Absatz 1 Satz 2)
Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat werden bei der Vergütung nicht besonders berücksichtigt. Vorstand und Aufsichtsrat der aap Implantate AG sind der Auffassung, dass aufgrund der Größe des Aufsichtsrats und der Aufgabenverteilung innerhalb des Gremiums eine unterschiedliche Vergütungshöhe nicht angemessen ist.

Rechnungslegung (Ziffer 7.1.2 Satz 4)
Der vollständige Konzernabschluss der aap Implantate AG für das Geschäftsjahr 2015 wurde entgegen der Empfehlung in Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK nicht innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht. Der Grund für die verzögerte Veröffentlichung lag im Verkauf der aap Biomaterials GmbH, die bereits im Konzernabschluss 2015 als sogenannter aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt werden musste. Dies führte zu umfangreichen Anpassungen im Anhang und Lagebericht sowie bei verschiedenen Ergebnisdarstellungen im Konzernabschluss. Aufgrund dieser Sondersituation hat die Gesellschaft im Jahr 2016 die Empfehlung der Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK nicht einhalten können. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen aber, zukünftig der Empfehlung zu Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK wieder zu folgen und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres öffentlich zugänglich zu machen.

Zur Erhöhung der Transparenz und um die Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die aap Implantate AG umfassend darzustellen, nehmen Vorstand und Aufsichtsrat in dieser Entsprechenserklärung auch zur Einhaltung der Anregungen des Kodex Stellung. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Anregungen des Kodex in seiner Fassung vom 5. Mai 2015, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015. Mit Ausnahme der folgenden Anregung wurde allen Anregungen des Kodex entsprochen bzw. soll im Geschäftsjahr 2017 entsprochen werden:

Übertragung der Hauptversammlung im Internet (Ziffer 2.3.3)
Von der in der Satzung verankerten Möglichkeit zur Übertragung der Hauptversammlung im Internet wurde für die Hauptversammlung 2016 kein Gebrauch gemacht. Eine Übertragung der Hauptversammlung 2017 im Internet bzw. über andere moderne Kommunikationsmittel ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Berlin, 25.01.2017


Unternehmensführungspraktiken

Die aap Implantate AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts, auf dem auch der Deutsche Corporate Governance Kodex beruht. Das Unternehmen misst der Corporate Governance seit jeher einen hohen Stellenwert bei. Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu sorgen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind überzeugt, dass eine gute und transparente Corporate Governance ein wesentlicher Faktor für den unternehmerischen Erfolg ist. Corporate Governance ist daher Teil unserer Unternehmensphilosophie, die alle Bereiche des Unternehmens umfasst. Wir wollen das Vertrauen, das uns von Anlegern, Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Finanzmärkten und der Öffentlichkeit entgegengebracht wird, dauerhaft bestätigen und die Corporate Governance im Konzern fortlaufend weiterentwickeln.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen. Als Basis für eine effiziente Unternehmensführung dient ein intensiver, kontinuierlicher Dialog zwischen den beiden Gremien. Ziel von Aufsichtsrat und Vorstand ist es, für den Fortbestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des deutschen Aktienrechts besteht bei der aap Implantate AG ein zweigeteiltes Führungssystem, das durch eine personelle Trennung zwischen dem Führungs- und dem Kontrollorgan gekennzeichnet ist.

Der Vorstand der aap Implantate AG, der aus zwei Personen besteht, leitet das Unternehmen im Unternehmensinteresse mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, der Geschäftsordnung und des Geschäftsverteilungsplans. Dem Vorstand obliegt die eigenverantwortliche Leitung des Konzerns und er legt für den Gesamtkonzern die langfristigen Ziele fest, entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese regelmäßig mit dem Aufsichtsrat ab, sorgt für ihre Steuerung und Umsetzung und erörtert mit dem Aufsichtsrat regelmäßig den Stand der Umsetzung. Er entscheidet über Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung. Er legt das Budget fest, setzt Führungskräfte ein und entscheidet über die finanzielle Steuerung und ist zuständig für die Aufstellung der Quartals- und Halbjahresabschlüsse, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes des Unternehmens sowie des Jahresabschlusses und des Lageberichts der aap Implantate AG einschließlich ihrer Tochterunternehmen. Der Vorstand hat ferner für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen.

Er informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Aspekte der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle, die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation, der Compliance sowie über eventuelle Risiken und die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Zielen werden erläutert und begründet.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Neben der Gesamtverantwortung der Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans, welcher in einer Geschäftsordnung festgehalten ist. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Bereichen. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt.

Bestimmte Vorstandsentscheidungen von besonderem Gewicht bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Diese Zustimmungserfordernisse sind in der Geschäftsordnung des Vorstands und des Aufsichtsrats festgelegt worden.

Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt den Vorstand, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und ihn bei der Führung der Geschäfte zu beraten. Er besteht aus drei Mitgliedern. Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2017, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt.

Der Aufsichtsrat wird in alle Entscheidungen unmittelbar eingebunden, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind; er stimmt auch die strategische Ausrichtung der Gesellschaft mit dem Vorstand ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Unternehmensstrategie. Er behandelt die Quartals- und Halbjahresberichte und verabschiedet den Jahresabschluss der aap Implantate AG und des Konzerns unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers.

Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet dessen Sitzungen. Er steht über die organisatorischen Aufgaben im Aufsichtsrat hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Gedankenaustausch und ist stets über die Unternehmenspolitik, die Planung und die Strategie informiert. Der Aufsichtsrat stimmt der Jahresplanung und dem Finanzierungsrahmen zu. Grundlegende Entscheidungen benötigen seine Zustimmung. Bedeutende Geschäftsvorgänge – zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen oder Finanzmaßnahmen – sind an seine Zustimmung gebunden. In der Geschäftsordnung für den Vorstand hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands, insbesondere die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder geregelt.

Interessenkonflikte von Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitgliedern werden dem Aufsichtsrat unverzüglich offengelegt. Falls Interessenkonflikte auftreten sollten, wird der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung über das Auftreten und deren Behandlung berichten.

Corporate Compliance

Compliance sind Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch die Konzernunternehmen. Compliance ist bei der aap Implantate AG ein wichtiger Bestandteil des Unternehmensalltags und ist eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe.

Unser unternehmerisches Handeln orientiert sich an der deutschen Rechtsordnung aus denen sich für den aap-Konzern und seine Mitarbeiter im In- und Ausland vielfältige Pflichten ergeben. Die aap Implantate AG führt das Geschäft verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regeln. Die Kompetenz und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter sind entscheidend für die Nachhaltigkeit des Konzernerfolgs. Die aap Implantate AG erwartet von allen Mitarbeitern rechtlich und ethisch einwandfreies Handeln im geschäftlichen Alltag, denn jeder Mitarbeiter beeinflusst durch sein berufliches Verhalten das Ansehen des Unternehmens. Wir haben einen Verhaltenskodex entworfen, dieser ist aber noch nicht konzernweit eingeführt worden. Teile des Kodex, die z. B. Vertraulichkeit, IP und den Datenschutz betreffen, wurden bereits implementiert. In 2017 wird die Implementierung weiter vorangetrieben.

Festlegungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Am 1. Mai 2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft. Es sieht vor, dass der Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand eine Zielgröße festzulegen hat. Der Vorstand einer solchen Gesellschaft hat seinerseits Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Gleichzeitig sind Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen zu definieren, die bei erstmaliger Festlegung längstens bis zum 30. Juni 2017 bemessen werden durften. Liegt der Frauenanteil zur Zeit der Festlegungen von Vorstand und Aufsichtsrat unter 30 %, so dürfen die Zielgrößen den jeweils bereits erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten.
In Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 31. August 2015 erstmalig die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand der aap Implantate AG, entsprechend dem jeweils bestehenden status quo, auf jeweils 0 % und die Frist zur Erreichung dieser Zielgrößen auf den 30. Juni 2017 festgelegt. Zum 31. Dezember 2016 lag der Anteil an Frauen im Aufsichtsrat bei 33 % und im Vorstand bei 0 %.
Der Vorstand der aap Implantate AG hat mit Beschluss vom 31. August 2015 erstmalig die Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands auf 22 % für die Führungsebene „Director“ und auf 50 % für die Führungsebene „Manager“ und die Frist zur Erreichung dieser Zielgrößen auf den 30. Juni 2017 festgelegt. Die Höhe der Zielquoten entspricht jeweils dem status quo in der jeweiligen Führungsebene zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Zum 31. Dezember 2016 lag der Anteil an Frauen in den Führungsebenen bei 22 % bzw. 33 %.

Transparenz, Publizität und Zugänglichkeit von Informationen für die Aktionäre

Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, unterrichten wir unsere Aktionäre, potenziellen Anleger, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen. Damit entspricht die Berichterstattung unseres Unternehmens den im Kodex definierten Regelungen: Die aap Implantate AG informiert ihre Aktionäre vier Mal pro Jahr über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über deren Risiken. Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung versichern die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nach bestem Wissen und Gewissen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln.

Der Jahresabschluss und Lagebericht der aap Implantate AG, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden 2016 entgegen der Empfehlung in Ziffer 7.1.2 Satz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht innerhalb von 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres 2015 veröffentlicht. Der Grund für die verzögerte Veröffentlichung lag im Verkauf der aap Biomaterials GmbH, die bereits im Konzernabschluss 2015 als sogenannter aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt werden musste. Dies führte zu umfangreichen Anpassungen im Anhang und Lagebericht sowie bei verschiedenen Ergebnisdarstellungen im Konzernabschluss. Die aap Implantate AG hat diese Abweichung von der Empfehlung in Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK in einer Ergänzung zur Entsprechenserklärung 2016 am 29. April 2016 sowie in der aktuellen Entsprechenserklärung 2017 am 25. Januar 2017 (s.o.) erklärt.

Während des Geschäftsjahres veröffentlicht die Gesellschaft zusätzlich den Halbjahresfinanzbericht sowie im ersten und dritten Quartal einen Quartalsfinanzbericht.

Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich und üblicherweise in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Hauptversammlung wird bei der aap Implantate AG stets mit dem Ziel vorbereitet, den Aktionären alle relevanten Informationen frühzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Einberufung der Hauptversammlung mit den anstehenden Tagesordnungspunkten und einer Erläuterung der Teilnahmebedingungen werden in der Regel eineinhalb Monate vor dem Hauptversammlungstermin bekannt gemacht. Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen darüber hinaus auch auf der Website des Unternehmens zur Verfügung. Im Anschluss an die Hauptversammlung werden die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse im Internet veröffentlicht. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden ausschließlich von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Aktionäre können Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten.

Das Internet wird von der aap Implantate AG stets als Veröffentlichungsplattform genutzt. Auf der Website unterrichtet die Gesellschaft ihre Aktionäre, potenzielle Anleger, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit kontinuierlich über die aktuellen Entwicklungen im Konzern und im Finanzkalender über die wesentlichen wiederkehrenden Termine. Dazu zählen u. a. der Termin der Hauptversammlung oder die Veröffentlichungstermine des Konzernjahresabschlusses sowie der Zwischenberichte. Auch über die aktuellen Entwicklungen der aap Implantate AG wird auf der Website der Gesellschaft informiert. Sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen werden dort in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Informationen zu den Hauptversammlungen sowie die Geschäfts- und Quartalsberichte sind dort ebenfalls erhältlich. Die Satzung der Gesellschaft, die aktuelle Entsprechenserklärung und alle historischen Entsprechenserklärungen sind ebenfalls auf der Website abrufbar. Alle Aktionäre und Interessenten können sich auf der Website in einen Verteiler aufnehmen lassen, so dass sie bei jeder neuen Presse- und Ad-hoc-Mitteilung des Unternehmens unverzüglich elektronisch informiert werden.

Im Rahmen einer transparenten und zielgruppenoptimierten Investor-Relations-Arbeit finden regelmäßige Treffen des Vorstands mit Analysten und institutionellen Investoren statt. So ist der Vorstand auf mindestens zwei jährlichen Analystenkonferenzen vertreten. Darüber hinaus werden anlässlich der Veröffentlichung der Quartalszahlen regelmäßig Telefonkonferenzen für Analysten und Pressevertreter durchgeführt. Sämtliche Präsentationen zu diesen Veranstaltungen sind auf der Website frei verfügbar.

Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats

Aktienbesitz 31.12.2016
Vorstand
Bruke Seyoum Alemu 160.000
Marek Hahn 56.000
Aufsichtsrat
Biense Visser 275.196
Jacqueline Rijsdijk (seit 05.10.2016) 0
Rubino Di Girolamo 1.626.157
Ronald Meersschaert (bis 05.10.2016) 0

Gemäß den Vorschriften des Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetzes erfolgt eine ausführliche Darstellung der Grundzüge der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Erläuterung der Details der Aktienoptionsprogramme im Konsolidierten Jahresfinanzberichts 2016. Dieser steht Ihnen auf unserer Corporate Website zum Download zur Verfügung.

Directors‘ Dealings

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahe stehende Personen sind nach § 15 a Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der aap Implantate AG offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr EUR 5.000 erreicht oder übersteigt. Die aap Implantate AG veröffentlicht gemäß Corporate Governance Kodex darüber hinaus alle Geschäfte unverzüglich auf der Internetseite und übersendet der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen entsprechenden Beleg. Im Geschäftsjahr 2016 wurden gemäß den uns vorliegenden Informationen keine Geschäfte mit Aktien der aap Implantate AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, durch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahe stehende Personen getätigt.

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