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Entsprechenserklärungen


Gemäß § 161 AktG ist Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.



Enstprechenserklärung 2011:



Vorstand und Aufsichtsrat der aap Implantate AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 17. November 2010 abgegeben. Für die Vergangenheit, die gegenwärtige und künftige Corporate Governance Praxis der aap Implantate AG bezieht sich die nachfolgende Erklärung auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 26. Mai 2010.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der aap Implantate AG erklären hiermit, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ seit Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung im November 2010 mit den kommunizierten Ausnahmen entsprochen wurde und mit den im folgenden dargestellten Ausnahmen entsprochen wird.



Selbstbehalt bei der D&O Versicherung (Ziffer 3.8 Absatz 2 und 3)

Bei der D&O-Versicherung der aap handelt sich um eine Gruppenversicherung für Führungskräfte im In- und Ausland, ohne Differenzierung nach Gremienmitgliedern und sonstigen Führungskräften, sie gilt somit sowohl für die Mitglieder des Aufsichtsrats als auch für die Mitglieder des Vorstands. Ein Selbstbehalt hat nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat keine Auswirkungen auf das Verantwortungsbewusstsein und die Loyalität, mit denen die Gremienmitglieder die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Darüber hinaus ist ein Selbstbehalt im Ausland unüblich. Zudem wäre es jedem Organmitglied möglich, sich selbst in Höhe des Selbstbehalts zu versichern, so dass die Intention des Selbstbehalts nicht zum Tragen kommen würde. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird aus den vorgenannten Gründen auch künftig kein Selbstgehalt vereinbart werden. Der durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung eingeführten Pflicht zur Vereinbarung eines Selbstbehaltes ist die aap Implantate AG für zwei Mitglieder des Vorstands nach § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG innerhalb der gesetzlich und anstellungsvertraglich eingeräumten Umsetzungsfristen bei Vorstandsmitgliedern nachgekommen. Ein Vorstandsmitglied ist aufgrund des Bestandschutzes seines laufenden Vertrages (Laufzeit bis 31.12.2012) zu keiner Selbstbeteiligung verpflichtet.

Die aap Implantate AG wird diesen Empfehlungen spätestens mit der Vertragsverlängerung des genannten Vorstandsvertrages entsprechen.

Nachträgliche Änderung der Erfolgsziele, Vereinbarung von Abfindungs-Caps infolge eines Kontrollwechsels (Ziffer 4.2.3 Absatz 3 und 5)

Zwei der drei Vorstandsverträge entsprechen den Empfehlungen des Kodex. Aufgrund des Bestandschutzes des aktuellen Vertrages eines Vorstandsmitgliedes (Laufzeit bis 31.12.2012) gelten bis zu dessen Auslaufen folgende Abweichungen. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ist bei der Vergütung nicht ausgeschlossen. Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels wurde keine auf ein Abfindungs-Cap bezogene Begrenzung vereinbart. Auf den expliziten Ausschluss von nachträglichen Änderungen wurde bisher verzichtet, um auf wirtschaftliche Änderungen reagieren zu können. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens war ein Cap bzw. ein Bezug der Begrenzung auf die Vergütung bisher entbehrlich. Es wurde jedoch eine monetäre Höchstgrenze vereinbart.

Die aap Implantate AG wird diesen Empfehlungen spätestens mit der Vertragsverlängerung des genannten Vorstandsvertrages entsprechen.

Altersgrenze für Vorstands- und für Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.1.2 Absatz 2; Ziffer 5.4.1 Absatz 2)

Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder ist nicht festgelegt. Die Festlegung einer Altersgrenze für Gremienmitglieder beschränkt einerseits die Aktionäre in ihrem Recht, ihre Vertreter in den Aufsichtsrat zu wählen, andererseits den Aufsichtsrat, den bestqualifizierten Kandidaten zum Vorstand zu bestellen. Dem Unternehmen soll grundsätzlich auch die Expertise erfahrener Kandidaten zur Verfügung stehen. Die Festlegung einer beliebig hohen Grenze zur Erfüllung der Kodexempfehlungen wird nicht als sachgerecht angesehen.

Diversity bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 3)

Der Aufsichtsrat der aap Implantate AG hat bereits in der Vergangenheit hinsichtlich seiner eigenen Zusammensetzung wie auch hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstands Aspekte der Vielfalt, der fachlichen Eignung und Unabhängigkeit berücksichtigt. Aufgrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats auch weiterhin unabhängig vom Geschlecht vordergründig die fachliche Eignung und Erfahrung maßgeblich berücksichtigt werden sollte. Ferner ist der Aufsichtsrat der Ansicht, dass eine formelle, schriftliche Fixierung konkreter Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, insbesondere im Hinblick auf eine Vielfalt (Diversity) nicht zweckmäßig ist, da eine Flexibilität für die Benennung von Vorschlägen für die Besetzung einer Aufsichtsratsposition einer schematischen Festlegung von Zielen, insbesondere hinsichtlich einer Vielfalt (Diversity) vorzuziehen ist. Entsprechend hat der Aufsichtsrat keinen schriftlichen Kriterienkatalog für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Sinne von Ziffer 5.4.1 des DCGK erlassen. Es kann folglich auch keine Berichterstattung im Corporate Governance Bericht erfolgen.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Satz 2)

Die Gesellschaft unterstützt die Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich bei erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, hat hierzu aber kein formelles Verfahren oder Richtlinien verabschiedet. Zudem ist derzeit noch unklar, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung der Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder seitens der Gesellschaft als angemessen angesehen werden kann. Es wird deshalb vorsorgliche eine Abweichung von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Satz 2 DCGK erklärt.

Keine Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (Ziffer 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3)

Der Aufsichtsrat der aap Implantate AG besteht aus drei Mitgliedern. Es werden aufgrund der Gegebenheiten des Unternehmens keine Ausschüsse gebildet. Die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit wird in der bestehenden Organisationsstruktur als ausreichend erachtet.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.6 Absatz 2)

Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat werden bei der Vergütung nicht besonders berücksichtigt. Um potenzielle Interessenkonflikte bei Entscheidungen, die Einfluss auf Erfolgkriterien haben könnten, auszuschließen enthält die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder keinen erfolgsorientierten Anteil. Sie besteht nur aus einem Sitzungsentgelt, da so die Unabhängigkeit des Kontrollgremiums in jeder Hinsicht gewahrt bleibt. Es wurde ein Cap bei der Vergütung vereinbart, um den Betrag pro Aufsichtsratsmitglied zu begrenzen.

Zur Erhöhung der Transparenz und um die Bedeutung des Corporate Governance Kodex für die aap Implantate AG umfassend darzustellen, nehmen wir in dieser Entsprechenserklärung auch Stellung zur Einhaltung der Anregungen des Kodex. Mit Ausnahme der folgenden Anregungen wurde allen Anregungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen bzw. soll im Geschäftsjahr 2011 entsprochen werden:

Übertragung der Hauptversammlung im Internet (Ziffer 2.3.4)

Die Hauptversammlung 2010 wurde gemäß Satzung nicht im Internet übertragen. Eine Übertragung der Hauptversammlung 2011 im Internet bzw. ein entsprechender Vorschlag zur Satzungsänderung ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Briefwahl über Beschlussfassungen der Hauptversammlung (Ziffer 2.3.1 und 2.3.3)

Die Empfehlung des Kodex lautet, dass die Aktionäre bei einer Briefwahl unterstützt werden sollen, diese aber nicht notwendigerweise auch angeboten werden muss. Die Möglichkeit einer Briefwahl bei der Hauptversammlung 2011 ist aus organisatorischen Gründen nicht vorgesehen.

Berlin, 20.5.2011






Die vorhergehenden Entsprechenserklärungen der aap Implantate AG stehen Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung:

Entsprechenserklärung 2011

Entsprechenserklärung 2010

Entsprechenserklärung 2009

Entsprechenserklärung 2008

Entsprechenserklärung 2007

Entsprechenserklärung 2006

Entsprechenserklärung 2005

Entsprechenserklärung 2004

Entsprechenserklärung 2003

Entsprechenserklärung 2002



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© 2012 aap Implantate AG


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