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Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte - Directors´ Dealings (nach § 15a WpHG)


Mit Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG) am 30. Oktober 2004 haben Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen und Personen, die mit einer solchen Person in einer engen Beziehung stehen, gemäß § 15a WpHG eigene Geschäfte mit Aktien des Emittenten oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, sofern die Gesamtsumme der Geschäfte dieser Personen insgesamt einen Betrag von 5.000 € bis zum Ende des Kalenderjahres erreicht, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) innerhalb von fünf Werktagen mitzuteilen. Mit Inkrafttreten des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) am 20. Januar 2007 ist die aap Implantate AG als Emittent verpflichtet, diese Mitteilung unverzüglich zu veröffentlichen, dies der BaFin mitzuteilen und sie danach an das Unternehmensregister zu übermitteln.

Die entsprechenden Transaktionen werden nachfolgend aufgeführt:




In 2012 sind bisher keine Directors Dealings gemacht worden.

© 2012 aap Implantate AG


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